01.08.2026
Die GEMA hat im Rechtsstreit gegen SUNO, eine US-amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten, einen weiteren wegweisenden Erfolg erzielt

GEMA setzt sich gegen SUNO durch und definiert Maßstäbe für internationales Urheberrecht

Das Landgericht München stellte fest, dass SUNO durch das Training mit weltbekannten Songs aus dem Repertoire der GEMA in den USA, aber auch durch deren Speicherung und Wiedergabe in Europa gegen geltendes amerikanisches und deutsches Urheberrecht verstößt. Damit bestätigt das Gericht die Position der GEMA: Die Verwertung sowie die Wiedergabe der Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire unterliegen einer Lizenzpflicht und die Anbieter müssen den Urhebern eine Vergütung zahlen. Die Entscheidung...