15.05.2020
Rundfunkbeitrag
Betriebe, die wegen Corona mindestens drei Monate am Stück
dicht machen mussten, können sich die Abgabe zurückholen, beschließen die Rundfunkanstalten. Gemeinnützige Einrichtungen können ab sofort eine Freistellung beantragen.
mz-web.de, rundfunkbeitrag.de