10.09.2021
Das Phantasialand scheitert mit einer Steuer­klage vor dem EuGH.
Freizeit­parks müssen 19 % Umsatz­steuer abführen, Schau­steller auf Jahr­märkten aber nur 7 %.

Das Gericht sieht zwar eine Ähnlichkeit der Angebote, verweist den Fall aber zurück ans Finanz­gericht Köln. lto.de...