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Der Kabarettist Christian Keltermann darf Schlager-Sängerin Anna-Carina Woitschack

nicht mehr als ´Schlager¬matratze´ beleidigen, urteilt das Land¬gericht Hannover.

Sonst droht eine Geld¬strafe von 250.000 Euro. Keltermann fordert eine Aussprache mit der Ex-Frau von ARD-Moderator Stefan Mross, sonst will er in Berufung gehen. Woitschack hatte zuvor bei Instagram ihre Erfahrungen mit Hass im Netz geteilt und Keltermann vorgeworfen, täglich Lügen über sie zu verbreiten.
bild.de