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Gefährdung der Freien Darstellenden Künste in Bayern in der Corona-Krise



Der Verband der Freien Darstellenden Künste Bayern appelliert an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, im Nachtrags-haushalt einen Posten einzustellen, der spezielle Soforthilfe für Künstler*innen garantiert sowie Ausfälle und Mehrkosten abdeckt. Außerdem hält der Verband eine komplette Ausschüttung der Fördergelder für 2020 für notwendig, auch wenn weniger Vorstellungen gespielt bzw. Förderkriterien nicht erfüllt werden können.


Ein großer Teil des landesweiten Theaterangebots wird von freiberuflichen Theater- und Tanzschaffenden und nichtstaatlichen Theatern mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand abgedeckt und garantiert die kulturelle Teilhabe gerade in der Fläche. Zahlreiche Häuser, Theatergruppen und Akteur*innen der Freien Darstellenden Künste sind akut gefährdet, wenn sie das aktuell entstehende Defizit nicht überbrücken können.

Der Verein Freie Darstellende Künste Bayern (VFDKB) hat in den letzten Tagen die Szene der Freien Darstellenden Künste in Bayern stichpunktartig zum Thema "Verdienstausfälle durch Corona” befragt und innerhalb von wenigen Tagen über 90 Rückmeldungen erhalten. Es meldeten sich 19 Theater mit Landesförderung (bei ca. 56 durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten nichtstaatlichen Theatern) zurück. Der Verlust von diesen 19 Häusern lässt sich allein bis zum 19.4.2020 auf 530.000 € beziffern.

Dazu kommen 38 freie Ensembles und Häuser mit anderweitiger Förderung mit einem Gesamtverlust von 480.000 €, von denen die Hälfte Kinder- und Jugendtheater anbietet. Außerdem schlägt der Verlust der befragten Einzelkünstler*innen (ca. 30) mit durchschnittlich 2.500 € pro Monat zu Buche. Die Hälfte dieser Verluste stammt aus abgesagten Workshops an Bildungs- und Kultureinrichtungen, denn viele Schauspieler*innen und Regisseur*innen sind auch in der kulturellen Bildung tätig und somit von Schließungen und Veranstaltungsabsagen doppelt betroffen. Gerade im Kinder- und Jugendtheater wird mit langfristigen Ausfällen gerechnet.

Der VFDKB hat außerdem den Bedarf der Modifizierung von Förderbedingungen aufgrund der Corona-Krise erfragt, da eine Förderung beispielsweise an einen Projektabschluss mit einer bestimmten Anzahl von Vorstellungen gebunden sein kann. Die Zeit des Shut-Down bedeutet nicht nur Einnahmeausfälle, sondern auch den Ausfall von Probenzeiten und entsprechenden Honoraren. Projekte, die im März und April 2020 nicht zur Premiere gebracht werden, verursachen neben Eintrittsverlusten bei Verschiebung verlängerte Probenzeiten, zusätzliche Werbekosten und vieles mehr. Die geschätzten Kosten liegen bei 30 bis 50 % der Gesamtkosten.

Im Nachtragshaushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst muss ein Posten eingestellt werden, der spezielle Soforthilfe für Künstler*innen garantiert sowie Ausfälle und Mehrkosten abdeckt. Außerdem hält der Verband eine komplette Ausschüttung der Fördergelder für 2020 für notwendig, auch wenn weniger Vorstellungen gespielt bzw. Förderkriterien nicht erfüllt werden können.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Soforthilfe für Künstler*innen geschaffen; bewilligte oder in Prüfung befindliche Projektförderung wird dort in Gänze gewährt. Auch die Freien Darstellenden Künste in Bayern benötigen neben den Fördergeldern Ausfallhilfen - Theaterhäuser ebenso wie Ensembles und Solokünstler*innen. Ein entsprechender Appell liegt Herrn Staatsminister Bernd Sibler (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) vor.

Der VFDKB setzt sich ein für:
- Eine komplette Auszahlung der beantragten und zugesagten Fördergelder
- Eine Verlängerung der Förderzeiträume um ein gesamtes Jahr
- Eine Beantragungsmöglichkeit von Ausfallgeldern und Mehrkosten, nicht nur für bisherige Fördernehmende
- Eine spezielle Soforthilfe für Künstler*innen, die durch eine Absage von Engagements und Aufträgen Einnahmeausfälle nachweisen können, ohne dass bereits ein Liquiditätsengpass vorliegen muss.
- Ein bedingungsloses Notstipendium für Künstler*innen bzw. formlose Grundsicherung für Künstler*innen (monatlich 1/12 des bei der KSK gemeldeten Jahreseinkommens, mindestens jedoch 1000 €. Das Realeinkommen wird im Folgejahr durch die Steuererklärung belegt und ab einer zu bestimmenden Einkommensgrenze ganz oder teilweise zurückerstattet)