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10.09.2021
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Das Phantasialand scheitert mit einer Steuerklage vor dem EuGH.
Freizeitparks müssen 19 % Umsatzsteuer abführen, Schausteller auf Jahrmärkten aber nur 7 %.
Das Gericht sieht zwar eine Ähnlichkeit der Angebote, verweist den Fall aber zurück ans Finanzgericht Köln.
lto.de