Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15



Hier klicken, um den Artikel vorlesen zu lassen.

Das Phantasialand scheitert mit einer Steuer­klage vor dem EuGH.

Freizeit­parks müssen 19 % Umsatz­steuer abführen, Schau­steller auf Jahr­märkten aber nur 7 %.

Das Gericht sieht zwar eine Ähnlichkeit der Angebote, verweist den Fall aber zurück ans Finanz­gericht Köln.
lto.de