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Neue Reglung für die Ausbildung zum Pyrotechniker

Für viele Menschen ist es der absolute Traumberuf, nur leider gibt es keine wirkliche Berufsausbildung dafür. Wie werde ich nun Pyrotechniker?

In Deutschland ist der Beruf Pyrotechniker kein anerkannter Ausbildungsberuf. Um als Pyrotechniker tätig zu werden benötigt man einen Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG. Diesen kann man durch die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang, mit anschließender Prüfung erwerben.
Um an einem Lehrgang teilnehmen zu können musste man bis jetzt das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben, 26 Großfeuerwerke mit aufgebaut haben und sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 21 ausstellen lassen. Die Voraussetzungen dafür haben sich nun geändert.
Mittlerweile ist es möglich den Lehrgang schon nach 20 Helfer Tätigkeiten bei Großfeuerwerken zu besuchen. Das Mindestalter von 21 Jahre sowie die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Beginn des Lehrgangs sind weiterhin erforderlich.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt man bei der zuständigen Gewerbeaufsicht. Damit sollte, man nicht zu lange warten da die Bearbeitung bis zur Ausstellung mehrere Monate dauern kann. Um an die begehrten 20 Helferscheine zu kommen, sollte man bei ortsansässigen Pyrotechnikern nachfragen, ob diese noch Helfer benötigen. Sollte man dort keinen Erfolg haben gibt es noch eine 2 Möglichkeit. Viele Bildungsträger wie Hummig Effekts in Bayern bieten gegen Bezahlung die Teilnahme an sogenannten Schulungsfeuerwerken an, allerdings kann das schnell ins Geld gehen, da eine Teilnahme schon bis zu 150€ kosten kann. Der anschließende Lehrgang plus Prüfung kosten auch gerne mal bis zu 1500€. Schnell merkt man, ein günstiges Unterfangen ist die Ausbildung zum Pyrotechniker nicht. Nur leider ist es, damit noch nicht getan nach einem erfolgreichen Bestehen der Prüfung muss man ja noch sein §20 Schein beantragen auch das lässt sich das zuständige Gewerbeamt teuer bezahlen. Möchte man ein eigenes Unternehmen gründen benötigt man zusätzlich die Erlaubnis nach §7. Die Ausstellung dieser Erlaubnis muss natürlich auch bezahlt werden, dazu kommen noch die Kosten der Gewerbeanmeldung. Hat man das aber alles hinter sich berechtigt einem das zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F1, F2, F3, F4, T1, T2, P1, P2, S1, S2 und deren dazugehörigen Anzündmitteln. Dazu kommt die Verwendung von Stoppinen und Schwarzpulver.
Neben dem Großfeuerwerker gibt es noch weitere Fachrichtungen für Pyrotechniker.
- der Bühnen und Theaterfeuerwerker
- Pyrotechniker für Spezialeffekte
Um den Grundlehrgang für Bühnen und Theaterfeuerwerker besuchen zu können muss man auch das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben und über eine Unbedenklichkeitserklärung verfügen.
Zudem muss man über eine Ausbildung aus dem Bereich der Veranstaltungstechnik verfügen oder an der Durchführung von 15 verschiedenen Theater und Bühneneffekten beteiligt gewesen sein.
Diese Ausbildung befähigt einem zum Verwenden von Feuerwerk für technische Zwecke Kat T1, T2, F1, F2, S1, S2, Schwarzpulver, NC-Pulver sowie deren Anzündmittel auf Bühnen und in Theatern.
Um den weiterführenden Lehrgang für Spezialeffekte besuchen zu können benötigt man den erfolgreichen Abschluss als Großfeuerwerker oder Bühnen und Theaterfeuerwerker. Zudem muss man nachweislich an 15 Spezialeffekten für Film und Fernsehen mitgewirkt haben. Diese Ausbildung befähigt zum Umgang mit ausgewählten Explosivstoffen wie beispielsweise Sprengschnur.
Interessant für viele Pyrotechniker sind dann noch die Zusatzausbildungen ADR (Transport von Gefahrengut) und eine spezielle Ausbildung zum Herstellen von Feuerwerkskörpern.